Wer so genannte Hartz-IV-Leistungen bezieht und im Eigenheim wohnt, hat es meist sehr schwer, diese zu erhalten. Weil die an die finanzierende Bank zu zahlenden Finanzierungsraten angeblich der Vermögensbildung des Eigentümers dienen, berücksichtigen und übernehmen die Jobcenter diese Tilgungsraten in der Regel nicht. Die Übernahme, so die Jobcenter, würde dazu führen, dass quasi der Steuerzahler das Wohneigentum des Hartz-IV-Empfängers finanziert. Bevor wie Jobcenter also das Vermögen der Hartz-IV-Empfänger vermehren, zahlen Sie lieber an die Vermieter und mehren deren Vermögen. Die Rechtsprechung spielt dieses Spiel noch mit, auch wenn das Bundessozialgericht mehr und mehr Ausnahmen zulässt.
Hinzu kommt, dass notwendige Instandhaltungsarbeiten von den Jobcentern oftmals nicht oder aber nur sehr schleppend finanziert und Anschaffungskosten für Heizmaterialien nur in dem Rahmen übernommen werden, wie es die Jobcenter als „angemessen“ erscheint.
Irgendwann droht dann schließlich der Verlust des Wohneigentums oder der völlige Zerfall der Bausubstanz.
Wir raten unseren Mandanten in derartigen Situationen zum Verkauf des Wohnhauses und zwar zu folgenden Konditionen:

  1. Die Mandanten wohnen ab sofort als Mieter in dem Wohnhaus; die Miete wird dann in voller Höhe vom Jobcenter getragen.
  2. Der Kaufpreis dient der Altersvorsorge und ist nicht sofort zur Zahlung fällig, sondern erst zum Eintritt in die Altersrente.
  3. Beide Parteien können von dem Kaufvertrag zurücktreten,
    • zum Eintritt in die Altersrente
    • wenn der Hartz-IV-Bezug länger als sechs Monate weggefalle ist.
  4. Der Mandant wird auf 100,00 € – Basis als Hausmeister eingestellt und kümmert sich bei freier Zeiteinteilung um den Erhalt der Immobilie. Notwendige Instandhaltungsarbeiten werden zwischen den Vertragsparteien abgesprochen und aus den Mieteinnahmen finanziert.
  5. Werterhöhende Baumaßnahmen werden ebenfalls zwischen den Parteien abgesprochen und im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertrages ausgeglichen.
  6. Die Finanzierungsraten werden aus den Mieteinnahmen gezahlt.

Diese dargestellten Konditionen sind nur der Kern der vertraglichen Gestaltung. Jeder einzelne Kaufvertrag bedarf der Anpassung an die individuelle Situation und muss im Einzelfall besprochen werden. Sprechen Sie mich an, auch wenn Sie für Ihre Immobilie keinen Käufer finden können.

So retten Hartz-IV-Empfänger Ihr Wohneigentum