Nach Einschätzung der Richter der 55. Kammer des Sozialgerichtes Berlin sind die derzeit geltenden Hartz-IV-Sätze  verfassungswidrig. Aufgrund eines Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses des Berliner Sozialgerichtes beschäftigt sich das höchste deutsche Gericht deshalb derzeit erneut mit der Frage, ob die derzeit geltenden Hartz-IV-Regelsätze verfassungskonform sind. Sollte das Bundesverfassungsgericht zu der Entscheidung gelangen, dass auch die ab dem 01.01.2011 geltende Neuregelung der Regelsätze wieder verfassungswidrig ist, werden all diejenigen, die gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt und anschließend Klage erhoben haben, mit Nachzahlungen rechnen können. Ich gehe deshalb mit meinen Mitarbeitern derzeit gegen JEDEN Bescheid der Jobcenter vor. Um den drohenden Nachzahlungen zu entgehen, geht das Jobcenter OSL jetzt allerdings dazu über, die von unseren Mandanten erteilte Vollmacht zu ignorieren und alle Leistungsbescheide wieder unmittelbar an die Betroffenen zu senden. Dafür wird meine Kanzlei mit allen möglichen Vermittlungsvorschlägen, Rentenbescheinigungen und Meldeaufforderungen „zugemüllt“. Da die Geschäftsführung dieser komischen Behörde trotz mehrfacher Hinweise diese Arbeitsweise nicht ändert, informiere ich Sie nunmehr auf diesem Wege darüber, dass ich die an meine Mandanten gerichteten Einladungsschreiben künftig an das Jobcenter OSL zurücksenden werde. Eine Weiterleitung der Einladungen an die Mandanten erfolgt nicht mehr. Mit den dann zu erwartenden Sanktionsbescheiden dürfen sich die Betroffenen selbstverständlich gern an meine Kanzlei wenden. Ziel der neuen Vorgehensweise des Jobcenters ist es offenbar, auf diese Weise die Anzahl der Widersprüche und Klagen zu reduzieren. In diesem Zusammenhang weise ich meine Mandanten darauf hin, dass zur Wahrung ihrer Rechte gegen jeden einzelnen Bescheid Widerspruch und Klage erhoben werden muss. Dies kann ich nur bewerkstelligen, wenn ich die Bescheide auch kenne. Sie werden daher gebeten, mir sämtliche Bescheide zukommen zu lassen. Diese können in den Kanzleien abgegeben, per Post oder eMail übermittelt werden.